Da die politische Situation in J.________(Land) nach wie vor unübersichtlich ist und die weiteren Entwicklungen schwer voraussehbar sind, kann die sicherheits- und menschenrechtliche Lage in J.________(Land) vom SEM zurzeit noch nicht zuverlässig beurteilt werden. Dem SEM ist daher aktuell generell nicht möglich, zu prüfen, ob ein Wegweisungsvollzug zulässig ist, weshalb der Wegweisungsvollzug ausgesetzt ist (vgl. https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/J.________(Land).html; zuletzt besucht am 23. Juli 2025). Auch wenn inzwischen nicht mehr die Regierung von Y._____