25. Subsumtion Der Beschuldigte ist J.________ (Land) Staatsangehöriger und damit Ausländer i.S.v. Art. 66a Abs. 1 StGB. Mit dem Schuldspruch wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern liegt eine Katalogstraftat vor, die grundsätzlich zu einer Landesverweisung führt. Der Beschuldigte verfügt in der Schweiz über eine Aufenthaltsbewilligung (B) und wurde 2012 originär als Flüchtling anerkannt (vgl. pag. 897 und pag. 571 f.). Letzteres aufgrund seines starken exilpolitischen Engagements in den Jahren 1996 bis 2005 von S.________(Land) aus: Nach seiner Rückschaffung nach J.________(Land) im Jahr 2005 wurde er verhaftet;