die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 18. Januar 2024 und nahm damit fast ein Jahr in Anspruch (pag. 636; pag. 711 ff.). Vor Obergericht wurde nach Eingang der Berufungserklärungen am 9. und 12. Februar 2024 und darauf folgenden Instruktionsverfügungen inkl. zwei Terminumfragen mit Vorladung vom 26. April 2024 zur Berufungsverhandlung vorgeladen; diese konnte erst auf den 16./17. Januar 2025 angesetzt werden (pag. 869 ff.).