__ als Zeugin). Zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurde mit Vorladung vom 1. Dezember 2022 geladen; die Hauptverhandlung fand am 8./9. Februar 2023 und damit über ein Jahr nach Eingang der Anklageschrift statt (pag. 420 ff.). Die Urteilseröffnung folgte sodann am 28. Februar 2023; die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 18. Januar 2024 und nahm damit fast ein Jahr in Anspruch (pag.