Dies ist neutral zu werten; allerdings kann ihm auch kein Geständnisrabatt gewährt werden. Es sind sodann keine Gründe ersichtlich, welche für eine erhöhte Strafempfindlichkeit sprechen. Die Täterkomponenten wirken sich somit insgesamt neutral aus. Damit bleibt es auch unter Berücksichtigung derselben vorerst bei einer Strafe von 26 Monaten Freiheitsstrafe.