(Ort) (pag. 39 ff. und pag. 600 ff.). Er hat gemäss eigenen Angaben noch Schulden in der Höhe von CHF 25'000.00 aus der Coronazeit, als er das R.________(Geschäft) eine Zeit lang schliessen musste. Ansonsten scheint das Geschäft nun kostendeckend zu laufen (pag. 901). Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind neutral zu bewerten. Dem Strafbefehl des Beschuldigten sind Verurteilungen wegen folgender Delikte zu entnehmen: Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung im Sinne des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer im Zeitraum April 2011 bis August 2012 (Strafbefehl vom 6. Februar 2013;