Zwischenfazit Asperation Jeweils für sich allein betrachtet, würde die Kammer für die Vorfälle gemäss den Ziff. I.1.1 und I.1.3-I.1.6 der Anklageschrift nach dem Gesagten Freiheitsstrafen von 52 insgesamt 21 Monaten aussprechen. In Anwendung des Asperationsprinzips sind diese Strafen jedoch mit 2/3, ausmachend 14 Monate, an die Einsatzstrafe von 12 Monaten zu asperieren. Dies ergibt als Zwischenfazit eine Freiheitsstrafe von 26 Monaten.