Es ist gestützt auf die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin davon auszugehen, dass dies mehrfach, aber eher im einstelligen Bereich vorgekommen ist. Unter Berücksichtigung, dass es sich um Hands-off-Delikte handelt, diese aber mehrfach vorkamen, erscheint für diese Tatgruppe eine Strafe von 3 Monaten angemessen. 19.5 Vorfall gemäss Ziff. I.1.1 der Anklageschrift Mit diesem Vorfall starteten die Übergriffe. Der Beschuldigte, welcher alleine mit seiner Tochter zu Hause war, schaute auf seinem Mobiltelefon ein Video mit sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen an, während sie beide auf dem Sofa sassen und fernsahen.