Indes wurde die Straf- und Zivilklägerin hier nicht aufgefordert, dies zu machen, sondern der Beschuldigte drückte den Kopf der ihm körperlich und in dieser Position ohnehin klar unterlegenen Straf- und Zivilklägerin gleich selbst gegen sein Geschlechtsteil. Insgesamt erachtet die Kammer daher auch für diesen Vorfall eine Strafe von 4 Monaten als angemessen. 19.4 Vorfälle gemäss Ziff. I.1.6 der Anklageschrift Bei diesen Vorfällen, welche mehrfach passiert sind und sich zeitlich und sachlich nicht näher eingrenzen bzw. individualisieren lassen, ist wiederum eine Tatgruppe zu bilden.