Die Straf- und Zivilklägerin hielt hierauf über den Pyjamahosen und während ca. 30 Sekunden, also einer gewissen Dauer, das Geschlechtsteil des Beschuldigten, wobei dieser laut atmete. Die Straf- und Zivilklägerin hatte dies nicht gewollt und fand es gemäss ihren Aussagen ekelhaft. Ihre Mutter war nicht zu Hause, und der Beschuldigte war ihr körperlich und altersmässig klar überlegen, sodass sie ihm ausgeliefert war. Für diesen Vorfall erachtet die Kammer an sich eine Strafe von 4 Monaten angemessen. 19.3 Vorfall gemäss Ziff.