Dies erscheint besonders perfide, gab es doch für die Straf- und Zivilklägerin auch lustige Versionen des «Kitzelspiels» zwischen ihr und ihrem Vater, bei welchen es zu keinen Übergriffen kam. Zu berücksichtigen ist weiter, dass es sich um eine Vielzahl solcher Vorfälle handelt, wobei nicht ganz klar ist, wie oft es dazu kam. Gemäss den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin kam dies ca. zweimal wöchentlich vor; der Anklagezeitraum umfasst rund 40 Monate. Konservativ gerechnet ist von einer Zahl im hohen zweistelligen Bereich auszugehen.