19. Asperation für die weiteren Vorfälle 19.1 Vorfälle gemäss Ziff. I.1.5 der Anklageschrift Der Beschuldigte hat die Straf- und Zivilklägerin während der «Kitzelspiele», sofern er mit ihr alleine war, regelmässig absichtlich über den Kleidern an den Brüsten und vereinzelt zwischen den Beinen angefasst und sie dort ausgegriffen. Dies erscheint besonders perfide, gab es doch für die Straf- und Zivilklägerin auch lustige Versionen des «Kitzelspiels» zwischen ihr und ihrem Vater, bei welchen es zu keinen Übergriffen kam.