Diese machte ihrer Tochter wiederkehrend den Vorwurf, dass sie Unwahrheiten erzähle und so die Familie zerstöre. Auch wurde Druck auf sie ausgeübt, indem sie von der Kernfamilie und der Tante aufgefordert wurde, nach Hause zurückzukehren, damit die Familie wieder vereint sei und ein normales Leben führen könne (vgl. pag. 395). Ausserdem leidet die Straf- und Zivilklägerin an einer posttraumatischen Belastungsstörung und ist nach wie vor – seit rund 3 ½ Jahren – in engmaschiger psychotherapeutischer Behandlung mit wöchentlichen bis 14-tägigen Sitzungen (vgl. pag. 410 und pag. 919).