Mittlerweile kann sie mit ihrer Mutter, ihren Brüdern und ihrer Tante zwar wieder selbstbestimmt Kontakt haben. Nach Hause zurückkehren will die Straf- und Zivilklägerin jedoch aus nachvollziehbaren Gründen nicht, so lange ihr Vater weiterhin dort wohnt. Ausserdem hat die Straf- und Zivilklägerin von ihrer Familie keinen Rückhalt erfahren, sondern ist im Gegenteil von ihrer Mutter verunglimpft worden. Diese machte ihrer Tochter wiederkehrend den Vorwurf, dass sie Unwahrheiten erzähle und so die Familie zerstöre.