50 platziert und lebt unterdessen seit rund 4 Jahren getrennt von ihrer Familie und kann nicht mehr am Familienleben teilnehmen. Die Fremdplatzierung erfolgte zu Beginn längere Zeit verdeckt, d.h. ihre Familie wurde nicht informiert, wo die Strafund Zivilklägerin sich aufhielt, und diese konnte einzig ihre Mutter ab und zu sehen, wobei die Treffen begleitet wurden und die beiden Deutsch miteinander sprechen mussten. Mittlerweile kann sie mit ihrer Mutter, ihren Brüdern und ihrer Tante zwar wieder selbstbestimmt Kontakt haben.