die Straf- und Zivilklägerin hatte in der Folge stets Angst, dass es erneut zu einem Übergriff oder gar einer Vergewaltigung kommen könnte, beispielsweise wenn ihr Vater nachts bei ihr im Zimmer vorbeischaute. Auch hat die Straf- und Zivilklägerin, nachdem sie ihrer Mutter zwar nicht von diesem, aber von anderen Vorfällen erzählt hatte, die Erfahrung gemacht, dass ihr nicht (hinreichend) geglaubt wird, bzw., jedenfalls soweit sie mitbekam, nichts dagegen unternommen wird. Dies vermittelte ihr das Gefühl, gar ihrer eigenen Mutter egal zu sein. Zudem war sie so umso mehr im Familienkonstrukt gefangen und ihrem Vater schutzlos ausgeliefert.