Dies wiegt umso schwerer, als es sich um ein Vater-Tochter-Verhältnis handelt und der Übergriff zu Hause im Zimmer der Strafund Zivilklägerin auf deren Bett stattfand – mithin im innersten Schutzbereich und Rückzugsort der Straf- und Zivilklägerin. Der Beschuldigte hat damit das Zuhause der Straf- und Zivilklägerin zerstört; die Straf- und Zivilklägerin hatte in der Folge stets Angst, dass es erneut zu einem Übergriff oder gar einer Vergewaltigung kommen könnte, beispielsweise wenn ihr Vater nachts bei ihr im Zimmer vorbeischaute.