Sodann können u.U. Tat- oder Deliktgruppen gebildet werden. So etwa in einem Fall sexueller Handlungen mit Kindern in einer Paarbeziehung, welche Züge eines Dauerdelikts aufwiesen und bei welchem die Anzahl der einschlägigen Handlungen nicht bestimmbar war, sodass nicht für jeden Kuss oder jede Berührung eine separate Strafe festzusetzen war (Urteil des Bundesgerichts 6B_432/2020 vom 30. September 2021 E. 1.4). Bei der Bildung der Gesamtstrafe nach Art. 49 Abs. 1 StGB ist vorab der Strafrahmen für die schwerste Straftat zu bestimmen.