So manipulierte er mehrfach in Anwesenheit seiner 10-13 Jahre alten Tochter über seinen Kleidern an seinem Penis («massieren» bzw. stimulieren) und machte dabei auch mehrfach gleichzeitig sexuell anzügliche Gesten gegenüber ihr, indem er seine herausgestreckte Zunge hin- und herbewegte. Selbst wenn die Straf- und Zivilklägerin teils eher zufällig beim Vorbeigehen wahrgenommen hat, wie der Beschuldigte über den Kleidern seinen Penis massierte, bezog er sie, indem er trotzdem weitermachte und nicht damit aufhörte, in diese sexuelle Handlung mit ein.