46 ist es nicht zu einer bloss zufälligen und flüchtigen Berührung gekommen, sondern der Beschuldigte hat den Kopf der Straf- und Zivilklägerin absichtlich für mehrere Sekunden gegen sein Geschlechtsteil gedrückt. Es handelt sich dabei auch keinesfalls um einen üblichen Umgang eines Vaters mit seiner 10-13 Jahre alten Tochter; auch nicht im Rahmen eines Spiels. Vielmehr weist diese Handlung objektiv betrachtet klarerweise einen Sexualbezug auf.