I.1.1 der Anklageschrift). Gleiches gilt für die Aufforderung gegenüber seiner neben ihm auf dem Bett liegenden, 10 oder 11 Jahre alten Tochter, seinen Penis anzufassen, worauf diese – über den Kleidern des mit einer Pyjamahose und einem Unterhemd bekleideten Beschuldigten – mit der Hand dessen Geschlechtsteil für eine Dauer von ca. 30 Sekunden anfasste, wobei er laut atmete (Sachverhalt gemäss Ziff. I.1.3 der Anklageschrift). Beim Sachverhalt gemäss Ziff.