Sie verneinte jedoch, dass der Beschuldigte seinen Penis unter den Kleidern massiert oder sie den Penis gar gesehen hätte. Zudem schilderte sie ausgefallene Details, wie etwa, dass der Beschuldigte ein Kissen vor seinen Schoss genommen habe, um noch etwas länger massieren zu können. Auch machte sie räumliche Verknüpfungen und beschrieb eigene Gefühle dabei. Nach Überzeugung der Kammer ist ein Kratzen des Penis’ wegen Juckreizes sodann etwas, das man von einem (stimulierenden) Massieren des Penis’ leicht unterscheiden kann. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Straf- und Zivilklägerin dies verwechselt hätte. Weiter spricht der Umstand, dass es gemäss ihren Aussagen begonnen habe, als