11.2.6 Vorwurf gemäss Ziff. I.1.6 der Anklageschrift Der Beschuldigte hat in der genannten Zeitspanne in der Wohnung, meistens auf dem Sofa im Wohnzimmer sitzend, mehrfach in Anwesenheit seiner Tochter C.________ über seinen Kleidern an seinem Penis manipuliert, indem er diesen «massierte» bzw. stimulierte, und dabei auch schon mehrfach gleichzeitig gegenüber seiner Tochter sexuell anzügliche Gesten gemacht (Zunge herausstrecken und hin- und herbewegen). Durch dieses Tun bezog der Beschuldigte seine Tochter C.________ wissentlich und willentlich in eine sexuelle Handlung mit ein.