Der Beschuldigte erklärte, dass er beim Spielen manchmal ihren Kopf nehme, aber nicht auf sein Glied. Manchmal beim Spielen, wenn sie per Zufall ihren Kopf an seinem Glied angeschlagen habe, habe er schreien müssen, wobei es sich hier um einen Übersetzungsfehler gehandelt haben soll und die Straf- und Zivilklägerin ihn mit dem Fuss und nicht mit dem Kopf am Glied getroffen haben soll (pag. 51 Z. 549 ff.). Auf Vorhalt des entsprechenden Vorwurfs an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er, sich nicht daran zu erinnern und so etwas nicht gemacht zu haben. Sie hätten miteinander Spass gehabt und gespielt.