Dieser Vorfall wurde von der Straf- und Zivilklägerin in ihrer ersten polizeilichen Einvernahme geschildert. Sie erklärte, beim Kitzeln sei ihr Kopf mal bei seinem Bauch gewesen und er habe ihren Kopf runtergedrückt bei seinem Schwanz. Sie habe das nicht gewollt. Sie sei dann weggegangen. Kurz darauf nochmals hierauf angesprochen, erklärte sie erneut, dies sei beim Kitzeln gewesen. Da sei sie auf einmal so nach vorne gegangen auf seinen Bauch, mit ihrem Kopf. Dann habe er sie runtergedrückt. Auf Frage, weshalb er das gemacht habe, führte sie aus, sie habe mal ein Eis gegessen und er habe gesagt: Lutsch mal meins.