40 Frage, ob sie sich erinnern möge, dass der Beschuldigte sie auch mal unter den Kleidern an der Scheide angefasst habe, an, dass dies noch nie vorgekommen sei. In der zweiten Einvernahme schilderte sie hingegen ein Berühren der Scheide unter den Kleidern und machte ausführliche Aussagen dazu, welche sie an der Berufungsverhandlung nochmals bestätigte.