In dieser beschrieb sie den nun angeklagten Sachverhalt. Dies zwar nicht in einem ununterbrochenen freien Bericht, sondern (nach Ansprechen des Themas von sich aus) auf diverse Nachfragen hin, jedoch relativ detailliert und ausführlich mit Schilderung der räumlichen Begebenheiten und von Interaktionen. Weiter untermalte sie das Geschilderte mit entsprechenden Gesten. An die Jahreszeit konnte sie sich nicht erinnern, jedoch an die Tageszeit; es sei an einem Nachmittag gewesen. Dies passt insbesondere auch zu den andernorts gemachten Aussagen, dass in der Nacht nie etwas passiert sei.