_, ob sie das mit der Scheide nochmals erzählen könne, sagte sie, sie wisse, er habe. Aber die Geschichte, wie es passiert sei, wisse sie nicht mehr (pag. 26 ab 09:24 Uhr, ab 09:33 Uhr und ab 10:52 Uhr). Nach ihrer Unterbringung in der betreuten Wohngruppe erzählte sie ihrer Rechtsvertretung jedoch u.a. von einem Vorfall mit der Scheide, woraufhin die zweite polizeiliche Einvernahme anberaumt wurde. In dieser beschrieb sie den nun angeklagten Sachverhalt.