10 f. und pag. 96 Z. 465 ff.). Immerhin gab L.________ auf Frage, ob sie jemals gesehen habe, ob ihr Mann Pornos konsumiere, an, dass es einmal, als sie bereits im Bett gewesen und er noch aufgeblieben sei, so «getönt» habe, als würde er offenbar solche Filme schauen; gesehen habe sie es jedoch nicht (pag. 111 Z. 547 ff.). Dass O.________ das Pornoschauen in ihren Aussagen im Zusammenhang mit dem Berühren des Penis’ des Beschuldigten (und nicht dem Berühren der Brüste der Straf- und Zivilklägerin) geschildert hat, spricht ebenfalls nicht gegen die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin.