«Kitzelspiele» einerseits ja oft auch tatsächlich lustig waren für die Straf- und Zivilklägerin (nämlich dann, wenn es nicht zum Anfassen der Brüste kam). Ausserdem entspricht es auch typischem Opferverhalten bei Eltern-Kind-Konstellationen, dass das Kind trotz solcher Vorfälle immer wieder aufs Neue hofft, nur noch schöne oder lustige Nähe mit dem (dennoch geliebten) Elternteil zu erleben. Dies spricht somit ebenfalls nicht dagegen, dass es im Rahmen der «Kitzelspiele» auch zu sexualisierten Berührungen kam.