Zusammenfassend erachtet die Kammer die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin auch im Rahmen einer Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Aussagen der weiteren befragten Personen als glaubhaft. 11.2 Vorwürfe im Einzelnen Nachfolgend wird – in der gebotenen Kürze – konkret auf die einzelnen Vorwürfe der Anklageschrift eingegangen. Begonnen wird dabei mit dem Vorwurf gemäss Ziff. I.1.5 der Anklageschrift, da dies derjenige ist, welcher von der Straf- und Zivilklägerin als erstes und gegenüber allen Verfahrensbeteiligten geschildert wurde.