36 Z. 20 ff.). Dies, obwohl ihr die Familie manchmal fehle und sie offenbar den Kontakt zu ihrer Mutter, aber auch zu ihren Geschwistern und ihrer Tante sehr sucht und auch die heimische Küche und Einrichtung vermisst (vgl. pag. 913 Z. 27 ff.; pag. 907 Z. 32 ff.; pag. 909 Z. 15 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin gab weiter an, nach einer gewissen Zeit gerne wieder nach Hause zu ihrer Mutter und den Brüdern zu gehen, wenn ihr Vater nicht mehr dort wohnen würde (pag. 913 Z. 37 ff.).