Weitere Mosaiksteinchen, die für die Version der Straf- und Zivilklägerin sprechen, sind etwa darin zu sehen, dass in der Schule offenbar mehrere Personen das Gefühl hatten, dass bei der Straf- und Zivilklägerin nicht alles in Ordnung sei. Und auch, dass diese O.________ nach der Fremdplatzierung offenbar gesagt hat, dass sie ihr (O.________) schon im Juni 2020 von den Übergriffen hätte erzählen wollen, als sie vordergründig wegen Problemen mit ihrem Bruder zu ihr gekommen war. So etwas würde man aller Voraussicht nach nicht erfinden bzw. erwähnen, wenn es nicht tatsächlich so gewesen wäre.