910 Z. 27 f.) ist – aus ihrer Warte betrachtet – ebenso nachvollziehbar. Ihre Reaktion auf die Frage, wie sie auf das erstinstanzliche, freisprechende Urteil reagiert habe (sie sei komplett ausgerastet; vgl. pag. 909 Z. 8) wirkte denn auch authentisch und nachvollziehbar. Weitere Mosaiksteinchen, die für die Version der Straf- und Zivilklägerin sprechen, sind etwa darin zu sehen, dass in der Schule offenbar mehrere Personen das Gefühl hatten, dass bei der Straf- und Zivilklägerin nicht alles in Ordnung sei.