So hat sie etwa die Frage, ob der Beschuldigte mit dem Finger auch in ihre Scheide eingedrungen sei, nicht bejaht, obwohl dies ein Leichtes gewesen wäre. Dies zeigt einerseits, dass sie dem sog. Befragerdruck nicht unterlag, was im Übrigen eher eine Problematik bei Kleinkindern und nicht bei Jugendlichen im Alter der Straf- und Zivilklägerin ist. Andererseits belegt dies, dass sie den Beschuldigten offenbar auch nicht übermässig belasten wollte. Es ging ihr offensichtlich nicht darum, ihren Vater bestraft zu sehen, sondern sie wollte, dass die Übergriffe aufhören. Dies ist auch aus ihren Reaktionen gegenüber den involvierten Drittpersonen zu schliessen: