35 Die Entstehungsgeschichte der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin ist daher als unauffällig zu bezeichnen. Das Ganze kam zufällig ins Rollen, und alles Nachfolgende erfolgte rasch und professionell. Dieser Ablauf bot denn auch wenig Raum für Suggestionen, und wie soeben und nachfolgend ausgeführt, erlag die Straf- und Zivilklägerin keinen solchen. So hat sie etwa die Frage, ob der Beschuldigte mit dem Finger auch in ihre Scheide eingedrungen sei, nicht bejaht, obwohl dies ein Leichtes gewesen wäre.