Im Übrigen dürfte es selten vorkommen, dass ein Kind direkt zur Polizei geht, um sexuelle Übergriffe zu melden. Vielmehr ist der Regelfall, dass es solche Dinge zunächst einer Vertrauensperson offenbart. Diese wird sich in der Regel zumindest einen minimalen Überblick über die Vorwürfe verschaffen wollen, bevor sie sich damit an die Strafverfolgungsbehörden wendet. Dies war auch hier der Fall: Nachdem die Straf- und Zivilklägerin M.________ geschildert hatte, dass sie von ihrem Vater angefasst werde, wandte sich diese mit ihr zusammen noch am selben Tag an den Klassenlehrer.