__ weder um etwas, das direkt mit ihr als Tochter zu tun hatte, noch um etwas Sexuelles. Auch das Thema Kitzeln, das gemäss den Aussagen beider Mädchen ein wichtiger Teil ihres Gesprächs gewesen sei, dürfte kaum von M.________ aufgebracht und dann von der Straf- und Zivilklägerin übernommen worden sein. Vielmehr scheint es sich bei den «Kitzelspielen» um etwas sehr Familienspezifisches der Familie F.________ zu handeln. Dass es zudem zwei Arten des Kitzelns gegeben habe (normal vor der Mutter; mit Anfassen intimer Stellen, wenn die Mutter nicht da war), ist derart speziell und ausgefallen, dass es nur von der Straf- und Zivilklägerin originär so geschildert worden sein kann.