Auch handelte es sich, gerade auch bei den gravierenderen Vorfällen, um ein für die Straf- und Zivilklägerin sehr schambehaftetes Thema. Zudem hatte sie die Erfahrung gemacht, dass ihre eigene Mutter ihr nicht recht glaubte bzw. sie nicht wirklich ernst nahm, und dies bereits bei der Schilderung weniger gravierender Vorfälle. Dass ihr diese schwerwiegenderen Ereignisse wieder in den Sinn kamen, als sie in der ersten Zeit der Fremdplatzierung, in welcher sie die Schule noch nicht besuchen durfte, viel Zeit hatte, um über alles nachzudenken, erscheint erklär- und nachvollziehbar.