zudem hatte es im Nebenraum – wie sie wusste – mehrere zuschauende Personen, und die Befragung dauerte (zu) lange. Wie die Straf- und Zivilklägerin später sagte, war ihr da alles etwas zu viel (vgl. pag. 913 Z. 4 ff.). Ausserdem haben sich die verschiedenen Vorfälle gemäss ihren Ausführungen über mehrere Jahre hinweg und im «geschützten» Rahmen der Familie ereignet; dass die Straf- und Zivilklägerin darüber Buch geführt hätte, kann nicht erwartet werden. Auch handelte es sich, gerade auch bei den gravierenderen Vorfällen, um ein für die Straf- und Zivilklägerin sehr schambehaftetes Thema.