Eindrücklich ist sodann die Beschreibung, wie sie sich gefühlt habe, als sie sich ihrer Mutter anvertraut hatte; einerseits die Erleichterung, es gesagt zu haben, andererseits die Enttäuschung, als die Mutter nichts dagegen gemacht habe; sie habe sich gefühlt, als sei sie ihrer Mutter egal, als würde niemand ihr glauben. Diese Gefühle sind nachvollziehbar und wirken authentisch. Ausserdem steht dies in Einklang damit, dass die Straf- und Zivilklägerin sich danach länger niemand anderem mehr anvertraute, obwohl sie eigentlich wollte, dass diese Vorfälle aufhören. Sie dürfte für sich den Schluss gezogen haben, wenn ihr schon die eigene Mutter nicht glaube, wer dann?