Zwar hat die Straf- und Zivilklägerin bei jeder weiteren Person, der sie davon erzählte, jeweils noch etwas mehr geschildert. Indes war auch die Gesprächsdauer jedes Mal länger, und sie machte die Erfahrung, dass sie ernst genommen wurde. Auch hat sie beispielsweise hinsichtlich des Kitzelns gleichbleibend und differenziert sowie nicht überaus belastend ausgesagt (es gebe das lustige Kitzeln, wenn die Mutter dabei sei, und das Kitzeln mit Anfassen der Brüste, wenn die Mutter nicht dabei sei; es finde immer über den Kleidern statt). Eindrücklich ist sodann die Beschreibung, wie sie sich gefühlt habe, als sie sich ihrer Mutter anvertraut hatte;