es sei unwillkürlich passiert (pag. 107 Z. 325 ff.). Kurz darauf machte sie jedoch geltend, die Straf- und Zivilklägerin habe ihr nie erzählt, dass «man» ihre Brüste angefasst hätte. Sie habe nur gesagt, sie möchte, dass niemand in ihr Zimmer komme (pag. 108 Z. 384 ff.). An ihrer Befragung an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab sie an, die Straf- und Zivilklägerin habe ihr mal gesagt, dass ihr Vater mit ihr schlechte Sachen begangen habe. Sie habe dann nachgefragt und die beiden beobachtet, jedoch nur gesehen, dass ihr Vater mit ihr gespielt bzw. Sport (sic!) gemacht habe und dabei die Hände des Beschuldigten auf ihren Körper, auf ihre Brüste gekommen seien. Sie (L.___