30 und zugedeckt oder sein Akkuladegerät bei ihr im Zimmer geholt (pag. 101 ff.). Dass die Straf- und Zivilklägerin Dinge als Schande empfinde, die keine seien, erklärte sie sich unterschiedlich; damit, dass sie selbst mit der Straf- und Zivilklägerin die Broschüre der Schule «Mein Körper gehört mir» durchgegangen sei und sich die Gedanken der Straf- und Zivilklägerin in eine andere Richtung entwickelt hätten; dass ihre Tochter zwar 13 Jahre alt sei, aber geistig wie eine 10-Jährige; dass sie von anderen gesteuert worden sei (pag.