Die Mutter der Straf- und Zivilklägerin und Ehefrau des Beschuldigten, L.________, gab an ihrer Einvernahme vom 10. März 2021 an, dass die Straf- und Zivilklägerin ihr vor ca. 1-2 Jahren mehrere Male von unangenehmen Sachen, die ihr Vater mit ihr mache bzw. die eine Schande seien, erzählt habe und auch, dass er in ihr Zimmer komme und sie Angst habe, dass er ihr etwas Schlimmes antun (sie anfassen) könnte. Es seien aber alles harmlose Dinge gewesen; der Vater habe bloss mit ihr gespielt, ihr über die Unterarme gestrichen, sie geküsst, sie in der Nacht kontrolliert