Anders als die Vorinstanz ist die Kammer sodann der Auffassung, dass die zahlreichen Widersprüche des Beschuldigten und sein teils sehr ausweichendes Aussageverhalten sich mitunter auch auf die konkreten Vorwürfe beziehen oder jedenfalls in Zusammenhang damit stehen, sodass daraus durchaus auch Schlüsse bezüglich der konkreten Vorwürfe gezogen werden können. Dass er in vielen Aussagen nicht nur der Straf- und Zivilklägerin und sich selbst, sondern teils auch seiner Ehefrau, die stark zu seinen Gunsten aussagte, widersprach, zeigt deutlich, dass seine Angaben oft nicht der Wahrheit entsprechen können.