______) gefragt, was los sei. Und einmal hätten sie Schreie (einer Nachbarin) gehört, wobei der Beschuldigte im Zimmer der Straf- und Zivilklägerin nachschauen gegangen sei, ob diese geschrien habe (pag. 101 Z. 66 ff.; pag. 104 Z. 200 ff.). Der Beschuldigte wiederum sagte an seiner zweiten Einvernahme, die Straf- und Zivilklägerin habe im Schlaf geschrien und seine Frau sei nachschauen gegangen (pag. 75 Z. 352 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen seiner Ehefrau gab er jedoch an, dass die Straf- und Zivilklägerin ein paar Mal geträumt habe und er habe wissen wollen, was los sei und deshalb zu ihr ins Zimmer gegangen sei. Aber auch seine Frau sei einmal zu ihr ins Zimmer gegen (pag.