_ führte in diesem Zusammenhang aus, die Straf- und Zivilklägerin habe ihr gesagt, dass der Beschuldigte in der Nacht zu ihr ins Zimmer komme, worauf sie ihren Ehemann angesprochen habe. Dieser habe ihr erklärt, er sei bloss sein Akkuladegerät holen gegangen. Kurz darauf schilderte sie dies gerade umgekehrt; der Beschuldigte sei ins Zimmer der Straf- und Zivilklägerin gegangen, um seinen Akku zu holen, habe dann bemerkt, dass ihre Tochter Angst gehabt habe, und habe daraufhin sie (L.________) gefragt, was los sei.