Merkwürdig sind weiter auch die Aussagen des Beschuldigten und von L.________ im Zusammenhang damit, weshalb Letztere dem Beschuldigten gesagt habe, dass der Beschuldigte beim Spielen mit der Straf- und Zivilklägerin aufpassen bzw. dies nicht mehr machen solle. Der Beschuldigte gab zunächst an, seine Ehefrau habe ihm erklärt, dass die Straf- und Zivilklägerin jetzt gross sei, und deren Schamgefühl erwähnt (pag. 42 Z. 165 f.; pag. 43 Z. 184 ff. und Z. 211 f.), bzw. seine Ehefrau habe ihm gesagt, dass C.________ nun in der Pubertät sei und ihre Brüste und ihr Po nun grösser würden (pag. 76 Z. 433 ff.).