Indessen hatte er vor der Eröffnung seines eigenen R.________ (Geschäft) im November 2018 eine längere Arbeitspause, war vorher angestellt gewesen, und sein R.________ (Geschäft) musste er während der Coronapandemie zeitweise schliessen, weshalb er einen ganzen Monat zu Hause verbrachte (vgl. pag. 91 ff. Z. 301 ff.).